Kann vom Nachbarn eines Grundstückseigentümers die Beseitigung von Gewächsen verlangt werden, weil diese den gesetzlichen Grenzabstand verletzen, so umfaßt dies auch Baumstümpfe und Wurzeln. Es ist unerheblich, ob diese eine Beeinträchtigung darstellen oder den Nachbarn wegen Unterschreitung des Grenzabstandes konkret gefährden oder belästigen.
LG Bielefeld - Az: 20 T 33/01
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