In einer Wohngemeinschaft haftet jeder Bewohner für sämtliche Forderungen aus dem Mietverhältnis. Das Amtsgericht Paderborn urteilte, dass ein 21-jähriger Student rund 4000 Mark rückständige Miete und die Kosten der Wohnungsräumung für seinen ehemaligen Mitbewohner zahlen muss. Dieser war über Nacht verschwunden und hatte seine Möbel zurück gelassen.
AG Paderborn - Az: 51 C 28/99
Quelle: Focus Online
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus WDR „Mittwochs live"
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.249 Bewertungen)
Schnelle unkomplizierte Information für ein Testament.
Verifizierter Mandant
Schnell, unbürokratisch, kompetent - einfach sehr gut!