Da es sich um einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietwohnung handelt, wenn ein Mieter ohne Genehmigung des Vermieters eine Trennwand aus Rigipsplatten mit Tür samt Zarge in seiner Wohnung errichtet, kann der Vermieter den Rückbau dieser Trennwand verlangen. Das Anbringen einer solchen Trennwand kann nicht mit dem Anbringen von Regalen oder Bildern verglichen werden.
LG Berlin, 20.12.2016 - Az: 63 S 115/16
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


