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Anspruch des Vermieters auf Rückbau einer nicht genehmigten Trennwand

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Da es sich um einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietwohnung handelt, wenn ein Mieter ohne Genehmigung des Vermieters eine Trennwand aus Rigipsplatten mit Tür samt Zarge in seiner Wohnung errichtet, kann der Vermieter den Rückbau dieser Trennwand verlangen. Das Anbringen einer solchen Trennwand kann nicht mit dem Anbringen von Regalen oder Bildern verglichen werden.


LG Berlin, 20.12.2016 - Az: 63 S 115/16

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Leipholz , Euskirchen