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Besichtigung des Vermieters erfordert konkrete Gründe!

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Es genügt als Grund für die Besichtigung einer vermieteten Wohnung nicht, auf mögliche bauliche Mängel und auf die Instandhaltungspflicht des Vermieters hinzuweisen. Vielmehr ist ein konkreter sachlicher Grund erforderlich.
Eine Kündigung des Mietverhältnisses ist nicht zulässig, wenn der Mieter auf unzulässige Besuchsbegehren schlicht und einfach nicht reagiert. Es wird in diesem Fall durch die Zutrittsverweigerung keine mietvertragliche Pflicht verletzt.

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AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 27.10.2014 - Az: 6 C 1267/14


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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