Vermieter sind berechtigt, einzelne Grundversorgungsleistungen einzustellen, wenn der Mieter mindestens drei Monate mit der Miete im Verzug ist. Vorliegend hatte der Vermieter das Mietverhältnis gekündigt und die Warmwasserversorgung eingestellt,
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AG Waldshut-Tiengen, 06.07.2009 - Az: 7 C 131/09
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