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Warmwasserstop bei Mietverzug?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Vermieter sind berechtigt, einzelne Grundversorgungsleistungen einzustellen, wenn der Mieter mindestens drei Monate mit der Miete im Verzug ist. Vorliegend hatte der Vermieter das Mietverhältnis gekündigt und die Warmwasserversorgung eingestellt,
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