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Warmwasserstop bei Mietverzug?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Vermieter sind berechtigt, einzelne Grundversorgungsleistungen einzustellen, wenn der Mieter mindestens drei Monate mit der Miete im Verzug ist. Vorliegend hatte der Vermieter das Mietverhältnis gekündigt und die Warmwasserversorgung eingestellt,

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AG Waldshut-Tiengen, 06.07.2009 - Az: 7 C 131/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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