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Warmwasserstop bei Mietverzug?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Vermieter sind berechtigt, einzelne Grundversorgungsleistungen einzustellen, wenn der Mieter mindestens drei Monate mit der Miete im Verzug ist. Vorliegend hatte der Vermieter das Mietverhältnis gekündigt und die Warmwasserversorgung eingestellt,

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AG Waldshut-Tiengen, 06.07.2009 - Az: 7 C 131/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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