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Nach Ende des Mietverhältnisses kann Wasser abgeklemmt werden!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Der ehemalige Vermieter ist berechtigt, die Wasserversorgung nach Beendigung des Wohnraummietverhältnisses zu unterbrechen. In diesem Fall liegt keine Besitzstörung vor.
AG Berlin-Hohenschönhausen, 10.07.2007 - Az: 9 C 120/07
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