Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.466 Anfragen

Unterbelegung einer Wohnung - Vermieter muß auf Folgen hinweisen!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Mieter kann aus dem Hinweis, daß es sich bei einer Wohnung um öffentlich geförderten Wohnraum nach dem WoBindG handelt, nicht erkennen, daß bei Unterbelegung zusätzliche Kosten anfallen können. Verlangt nun die zuständige Behörde eine Ausgleichszahlung, so kann der Vermieter diese nicht vom Mieter ersetzt verlangen, wenn der Vermieter nicht eindeutig auf die Folgen einer Unterbelegung hingewiesen hat.


AG Hamburg-Blankenese, 04.07.2007 - Az: 508 C 68/07

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Die Welt online

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!
Verifizierter Mandant
Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG