Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 405.083 Anfragen
Unterbelegung einer Wohnung - Vermieter muß auf Folgen hinweisen!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein Mieter kann aus dem Hinweis, daß es sich bei einer Wohnung um öffentlich geförderten Wohnraum nach dem WoBindG handelt, nicht erkennen, daß bei Unterbelegung zusätzliche Kosten anfallen können. Verlangt nun die zuständige Behörde eine Ausgleichszahlung, so kann der Vermieter diese nicht vom Mieter ersetzt verlangen, wenn der Vermieter nicht eindeutig auf die Folgen einer Unterbelegung hingewiesen hat.
AG Hamburg-Blankenese, 04.07.2007 - Az: 508 C 68/07
Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte
AnwaltOnline – bekannt aus Hamburger Abendblatt
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Sehr gute Anwälte!!! Eine schnelle problemlose und ausführlich präzise Beratung.
Kann ich nur weiterempfehlen! MfG
RJanson, Rodenbach
Hatte Fragen bezüglich Kindesunterhalt eines volljährigen und in Ausbildung stehen Kindes!
Diese Frage wurde vorbildlich und schnell ...