Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 392.776 Anfragen

Unterbelegung einer Wohnung - Vermieter muß auf Folgen hinweisen!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Mieter kann aus dem Hinweis, daß es sich bei einer Wohnung um öffentlich geförderten Wohnraum nach dem WoBindG handelt, nicht erkennen, daß bei Unterbelegung zusätzliche Kosten anfallen können. Verlangt nun die zuständige Behörde eine Ausgleichszahlung, so kann der Vermieter diese nicht vom Mieter ersetzt verlangen, wenn der Vermieter nicht eindeutig auf die Folgen einer Unterbelegung hingewiesen hat.


AG Hamburg-Blankenese, 04.07.2007 - Az: 508 C 68/07

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Finanztest

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.776 Beratungsanfragen

Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!

Verifizierter Mandant

Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Hilfe.

Verifizierter Mandant