Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 394.114 Anfragen

Vorrang des Vermieterpfandrechts bei Räumungsvollstreckung

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Vor der bei einer Zwangsräumung vorgesehenen Entfernung der beweglichen Sachen hat das Vermieterpfandrecht Vorrang. Der Vermieter kann somit vor der Räumung bestimmen, welche Sachen nicht Gegenstand der Zwangsvollstreckung sein sollen. Der Zwangsvollstrecker hat keine Prüfung vorzunehmen, ob die in der Wohnung befindlichen Gegenstände vom Vermieterpfandrecht erfaßt sind.
Der Gerichtsvollzieher kann auch nicht auf einem Auslagenvorschuß für einen Spediteur bestehen, wenn der Vermieter darauf besteht, daß die Räumung sich allein auf Rückgabe der Räume beschränkt und die gesamte Einrichtung in der Wohnung verbleiben soll.


BGH, 10.08.2006 - Az: I ZB 135/05

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Bild.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.240 Bewertungen) - Bereits 394.114 Beratungsanfragen

Präzise Beratung, ausführliche und auch rasche Beantwortung der offenen Fragen - bin sehr zufrieden!

Verifizierter Mandant

Vielen Dank für die schnelle und wirklich sehr gut erklärte, hilfreiche Antwort.

Verifizierter Mandant