Auch wenn der Vermieter dem Mieter von Wohnraum wegen rückständiger Miete fristlos gekündigt hat, darf die Stromzufuhr nicht unterbunden werden. Eine Berufung auf ein Zurückbehaltungsrecht des Vermieters ist nicht möglich, da der Vermieter Mieter, die noch in der gekündigten Wohnung leben, nicht von Versorgungsleistungen ausschließen darf. Hierbei würde es sich um eine widerrechtliche Besitzstörung handeln.
LG München I, 24.11.2005 - Az: 15 T 19143/05
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