Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 397.335 Anfragen

Vermieter darf in die Wohnung - im Notfall!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Grundsätzlich hat ein Vermieter kein Recht, ohne Zustimmung des Mieters in dessen Wohnung einzudringen. Ein anderes gilt nur bei akuten Notfällen wie beispielsweise einem Wasserrohrbruch.
Im Falle eines seelisch labilen Mieters, der trotz Benachrichtigung über eine bevorstehende Zählerablesung mehrfach nicht erreichbar ist, kann der Vermieter sich Zutritt zur Wohnung verschaffen, um nach dem rechten zu sehen. Hierbei auch das Schloß zu tauschen und einen Schlüssel zu behalten ist jedoch nicht zulässig.


VerfGH Thüringen, 26.02.2004 - Az: VerfGH 19/02

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom mdr

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.335 Beratungsanfragen

Antwort war sehr schnell und kompetent.

Verifizierter Mandant

Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.

Verifizierter Mandant