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Auch Ehepartner zwangsräumen!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Soll ein Ehepaar im Rahmen einer Räumungsklage zum Auszug gezwungen werden, so muß die Klage sich gegen beide Ehepartner richten. Dies gilt auch dann, wenn lediglich einer der Ehepartner im Mietvertrag genannt ist.

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