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Beseitigung eines Transparentes mit der Aufschrift: „Wir lassen uns nicht Luxussanieren!“

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall hatte der Vermieter Modernisierungsarbeiten angekündigt. Daraufhin hatten die Mieter einer der Wohnungen im Haus auf ihrem Balkon ein Transparent mit der Aufschrift "Wir lassen uns nicht Luxussanieren!" angebracht. Reaktion des Vermieters: Er lies ein mit einer grauen Filzstoffbahn versehenes Gerüst aufstellen und brachte vor dem Balkon mit dem Transparent eine mehrfache Lage von Netzplanen an, so dass das Transparent von der Straße aus nicht mehr zu lesen war.
Die Mieter gaben aber nicht auf und verlangten die Beseitigung der Netzplanen, der Vermieter verlangte daraufhin die Entfernung des Transparents, so dass am Ende ein Gericht entscheiden musste.

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AG Berlin-Mitte, 26.02.2014 - Az: 119 C 408/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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