Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.125 Anfragen

Mieter ist nicht für jede Beschädigung der Badewanne verantwortlich!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall war es zu einer Beschädigung der Badewanne gekommen. Eine Schraube der Duschabtrennung hatte sich gelöst und war auf den Badewannenrand gefallen. Diesen Schaden kann der Vermieter aber nicht vom Mieter ersetzt verlangen, da es sich um einen vertragsgemäßen Gebrauch handelte. Dass sich eine Schraube lockert, stellt keine schuldhafte Substanzverletzung durch den Mieter dar.


AG Saarbrücken, 02.05.2013 - Az: 36 C 306/12

Martin BeckerAlexandra KlimatosHont Péter Hetényi

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus Hamburger Abendblatt 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Die Kommunikation per Mail verlief zügig und völlig problemlos. So kommt man sehr schnell zu einer fundierten Aussage eines Fachanwalts. Vielen Dank ...
Thomas Clingen, Köln
Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.
Verifizierter Mandant