Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 392.715 Anfragen

Mieter ist nicht für jede Beschädigung der Badewanne verantwortlich!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall war es zu einer Beschädigung der Badewanne gekommen. Eine Schraube der Duschabtrennung hatte sich gelöst und war auf den Badewannenrand gefallen. Diesen Schaden kann der Vermieter aber nicht vom Mieter ersetzt verlangen, da es sich um einen vertragsgemäßen Gebrauch handelte. Dass sich eine Schraube lockert, stellt keine schuldhafte Substanzverletzung durch den Mieter dar.


AG Saarbrücken, 02.05.2013 - Az: 36 C 306/12

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Berliner Zeitung

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.715 Beratungsanfragen

Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...

Verifizierter Mandant

Sehr gute Anwälte!!! Eine schnelle problemlose und ausführlich präzise Beratung.
Kann ich nur weiterempfehlen! MfG

RJanson, Rodenbach