Im vorliegenden Fall hatte es eine Mieterin unterlassen, den Balkon von Schnee und Eis zu befreien. In der Folge vereiste der Balkonabfluss und Schmelzwasser konnte nicht abfliesen. Stattdessen sammelte es sich und drang dann über die Balkontür in die Wohnung ein und gelangte über diesen Weg auch in die darunter befindliche Wohnung.
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AG Berlin-Neukölln, 05.10.2011 - Az: 13 C 197/11
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