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Einbauküche übernommen - Neuer Mieter haftet!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wozu der Mietvertrag Sie wirklich verpflichtet: ➠ Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen
Übernimmt ein Mieter die Einbauküche vom Vormieter und verpflichtet sich der Mieter im Mietvertrag dazu, den ursprünglichen Zustand der Mietsache wieder herzustellen und Einrichtungen
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Birgül D., Mannheim