Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 405.070 Anfragen
Wohnflächenermittlung einer Maisonettewohnung - Galeriegeschoss zählt mit!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Bei der Ermittlung der Wohnfläche einer Maisonettewohnung ist die Fläche des zu Wohnzwecken mitvermieteten Galeriegeschosses unabhängig davon zu berücksichtigen, ob die Räume des Galeriegeschosses nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften deswegen nicht zur Wohnfläche zu rechnen sind, weil sie zu weniger als der Hälfte der Grundfläche eine lichte Höhe von mehr als 2,20 m aufweisen und deshalb nicht als Aufenthaltsräume gelten.
BGH, 16.12.2009 - Az: VIII ZR 39/09
Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte
AnwaltOnline – bekannt aus Finanztest
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön
Verifizierter Mandant
Erstmalig Kontakt zur Fa. Anwaltonline aufgenommen, Anliegen vorgebracht, günstigen Betrag vorab überwiesen und ausführliche und genaue ...