Wurde ein Nachtspeicherofen vom Vermieter entgegen der Installationsanweisung lediglich mit einer Kette an der Wand befestigt und fällt der Ofen aus diesem Grund auf ein Kind, welches Verbrennungen und eine Fraktur erleidet, so hat das Kind einen Schmerzensgeldanspruch gegen den Vermieter. Dieser hat durch die unzureichende Sicherung seine Verkehrssicherungspflicht verletzt.
LG Limburg, 06.03.2009 - Az: 1 O 445/05
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