Nachtspeicherofen nicht gesichert - Vermieter haftet!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wurde ein Nachtspeicherofen vom Vermieter entgegen der Installationsanweisung lediglich mit einer Kette an der Wand befestigt und fällt der Ofen aus diesem Grund auf ein Kind, welches Verbrennungen und eine Fraktur erleidet, so hat das Kind einen Schmerzensgeldanspruch gegen den Vermieter. Dieser hat durch die unzureichende Sicherung seine Verkehrssicherungspflicht verletzt.
LG Limburg, 06.03.2009 - Az: 1 O 445/05
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus stern.de
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.
Verifizierter Mandant
Dr. Voß ist sehr ausführlich auf meine Fragestellung eingegangen und hat mein Problem durch entsprechende Hinweise perfekt gelöst.
Sehr ...