Sind die Briefkästen im Haus angebracht, so kann der Mieter vom Vermieter zusätzliche Schlüssel für den Postboten und Zeitungszusteller verlangen. Der Vermieter kann dies nicht mit dem Hinweis verweigern, die betreffenden Zusteller sollen klingeln - irgend jemand würde schon öffnen. Der Vermieter hat jedoch das Recht, die Namen der betreffenden Zusteller in Erfahrung zu bringen. Ein weiterer Hausschlüssel stellt kein besonderes Sicherheitsrisiko dar.
AG Mainz, 03.07.2007 - Az: 80 C 96/07
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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