Grundsätzlich ist Schlagzeugspielen in der Wohnung nicht verboten, sofern die Nachbarn hierdurch nicht wesentlich in ihrem Wohlbefinden beeinträchtigt werden.
Mangels fester Grenzwerte kommt es auf den jeweiligen Einzelfall an. In reinen Wohngebieten sind deutlich niedrigere Werte als in Mischgebieten zugrundezulegen.
Mangels fester Grenzwerte kommt es auf den jeweiligen Einzelfall an. In reinen Wohngebieten sind deutlich niedrigere Werte als in Mischgebieten zugrundezulegen.
AG München, 18.08.2006 - Az: 273 C 18392/04
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