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Fütterungsverbot für Tauben zulässig

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Liegen vernünftige Gründe gegen das Füttern von Tauben vor, so ist ein kommunales Taubenfütterungsverbot nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zulässig. Ein Verstoß gegen die Staatszielbestimmung des Tierschutzes oder gegen Grundrechte liegt nicht vor.


OLG Hamm, 22.02.2007 - Az: 2 Ss OWi 836/06


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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