Hat ein Mieter ohne die mietvertraglich vorgesehene Zustimmung des Vermieters eine Funkantenne auf dem Dach angebracht, so muß diese auf Verlangen entfernt werden, sofern dies nicht dem Grundsatz von Treu und Glauben entgegensteht.
Das Erscheinungsbild des Hauses, aber auch das Risiko, daß andere Mieter auch eine Antenne anbringen möchten, sind beachtenswerte Gründe des Vermieters.
LG Heilbronn - Az: 7 S 585/90
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