Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten. Bereits 403.053 Anfragen

Muss der Vermieter eine Wanne nach 30 Jahren ersetzen?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Nur weil eine Badewanne bereits 30 Jahre alt und schwer zu reinigen ist, muss der Vermieter diese nicht zwingend austauschen.

Im vorliegenden Fall war die Wanne bei Einzug bereits 20 Jahre alt, sodass der Mieter das sich künftig ergebende Problem im Vorfeld erkennen konnte.

Anmerkung AnwaltOnline:

Für den Fall, dass die Badewanne unbenutzbar oder nicht mehr säuberbar wird, ist ein Austausch durch den Vermieter vorzunehmen.


AG Coesfeld - Az: 4 C 535/02

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus nordbayern.de

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos
Verifizierter Mandant
klar, effizient und fair im Preis
Verifizierter Mandant