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Rauchen auf dem Balkon ist erlaubt!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Mieter dürfen auf ihrem Balkon auch exzessiv rauchen, solange keine gesetzliche Bestimmung zum Schutz nichtrauchender Mieter besteht. Rauchen unterliegt dem Grundrechtsschutz der freien Entfaltung der Persönlichkeit nach Art. 2 Abs. 1 GG. Die vorliegende Situation ist auch nicht mit dem Passivrauchen in einem gemeinsamen, geschlossenen Raum zu vergleichen.

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Dr. Rochus SchmitzAlexandra KlimatosPatrizia Klein

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Andreas Thiel, Waldbronn