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Notwegerecht bei bewusster Beseitigung einer Zufahrt?

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Beseitigt der Nachbar eines Grundstückseigners bewußt die Zufahrt zur Straße, so muß ihm der Grundstückseigner kein Notwegerecht einräumen. Im vorliegenden Fall hatte sich der Grundstückseigner dagegen gewandt, daß ein benachbartes Unternehmen eine Betriesbstraße über sein Grundstück gebaut hatte. Als die Beseitung verlangt wurde, berief sich der Unternehmer auf das seiner Meinung nach bestehende Notwegerecht.

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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