Die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches in der Fassung des Mietrechtsreformgesetzes sind nicht anzuwenden, wenn der Mietvertrag vor dem 1.9. 2001 abgeschlossen wurde, die Wohnung indes erst zu diesem Stichtag oder später überlassen werden sollte.
AG Nordhorn, 28.02.2002 - Az: 3 C 1709/01
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


