Rechtsfrage? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 404.070 Anfragen
Balkon: Kann der Vermieter Fliesen durch Estrich ersetzen?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Der Vermieter kann im Rahmen seines Gestaltungsrechtes als Eigentümer einfache Bodenfliesen am vermieteten Balkon entfernen und durch einen gestrichenen Estrich ersetzen.
Der Mieter konnte keinen Anspruch geltend machen, daß auf dem von ihm genutzten Balkon wieder Bodenfliesen aufgebracht werden. Es wurde jedoch auch darauf hingewiesen, daß der Vermieter nicht beliebig Veränderungen an der Mietsache vornehmen darf, sondern den Zustand der Mietsache nur dann verändern darf, wenn der Wohnwert für den Mieter nicht berührt wird. Hierbei sind die Vorstellungen der Parteien zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses entscheidend. Im Einzelfall muß eine Abgrenzung erfolgen, so daß der Vermieter z.B. nicht ohne weiteres einen Parkettfußboden entfernen kann, selbst wenn im Mietvertrag nicht ausdrücklich Parkettfußboden mitvermietet ist. Parkett stellt nach Darstellung des LG eine besondere Ausstattung eines Zimmers dar, die den Wohnwert hebt und somit nicht ohne Zustimmung zu verändern ist. Dasselbe gilt für Stuckdecken, besondere Fenster oder ähnliches. Für Fliesen auf einem Balkon gilt dies dann nicht, wenn es sich nicht ausnahmsweise um besondere Fliesen handelt. Die Nutzung des Balkons mit einem gestrichenen Estrich gewährleistet den Wohnwert ebenso wie die bisher vorhandenen Fliesen, so daß der Austausch vorgenommen werden kann.
LG Berlin, 21.09.2000 - Az: 62 S 133/00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Ratgeber WDR - polis
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)
Sehr schnelle Antwort. Sehr kompetente Beratung und Freundlichkeit.
Nur zu empfehlen. Ich persönlich nehme eine Beratung oder eine Vertretung ...
Mike Perke, Kolkwitz
Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos