Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.322 Anfragen

Ordnungsgemäße Belüftung der Wohnung

Mietrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Eine ordnungsgemäße Belüftung der Wohnung liegt regelmäßig dann vor, wenn zweimal morgens und einmal abends quergelüftet wird.

Der Sachverständige hat im vorliegenen Fall bestätigt, daß die streitbefangene Wohnung und das Umfeld keine Baumängel aufweisen. Er hat insbesondere klargestellt, daß eine ausreichende Dämmung zum Keller vorhanden ist. Das Bauwerk sei unter Einhaltung der erforderlichen DIN-Vorgaben errichtet. Er hat nachvollziehbar dargelegt, daß in der streitbefangenen Wohnung keine besonderen Bedingungen im Sinne der DIN 4108 Teil 3 Ziffer 3. 1 vorliegen. Demzufolge sei es nach den DIN-Vorschriften nicht erforderlich, daß eine besondere oder zusätzliche Wärmedämmung angebracht werde. Ausdrücklich hat der Sachverständige verneint, daß es in der streitbefangenen Wohnung erforderlich sei, irgendwelche Möbelstücke auf Sockel zu stellen. Daß der Sachverständige dabei von den Klimawerten ausgegangen ist, die die DIN vorsieht, ist nicht zu beanstanden.

Unter diesen Umständen kann von Bauwerksmängeln oder der Nichteinhaltung von DIN-Normen nicht ausgegangen werden.

Zwar kann trotz Einhaltung der DIN-Normen im Einzelfall ein Werkmangel vorliegen, wenn eine normale Nutzung der Wohnung bei üblichem Wohnverhalten nicht möglich ist. Im vorliegenden Fall ist jedoch eine normale Nutzung der Wohnung möglich, wenn eine ordnungsgemäße Belüftung und Beheizung erfolgt. Dazu hat der Sachverständige in beiden Instanzen bestätigt, daß in der streitbefangenen Wohnung keine Mängel bzw. Schäden auftreten könnten, wenn eine ordnungsgemäße Beheizung und Belüftung erfolgt. Nach Bekundungen des Sachverständigen reicht ein dreimaliges Stoßlüften zur Vermeidung derartiger Mängel aus.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG Frankfurt, 11.02.2000 - Az: 19 U 7/99

ECLI:DE:OLGHE:2000:0211.19U7.99.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus radioeins 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Sehr schnelle Bearbeitung. Habe schön öfter über die Plattform Anwälte beauftragt und war immer zufrieden.
Verifizierter Mandant
Die Kommunikation per Mail verlief zügig und völlig problemlos. So kommt man sehr schnell zu einer fundierten Aussage eines Fachanwalts. Vielen Dank ...
Thomas Clingen, Köln