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Chemische Aufbereitung von Leitungswasser durch den Vermieter

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Mieter hat keinen Anspruch darauf, daß der Vermieter es unterläßt, das Leitungswasser chemisch aufzubereiten, wenn das aufbereitete Leitungswasser lebensmittelrechtlich unbedenklich ist.


LG Braunschweig, 05.05.2000 - Az: 6 S 972/99

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