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Chemische Aufbereitung von Leitungswasser durch den Vermieter
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein Mieter hat keinen Anspruch darauf, daß der Vermieter es unterläßt, das Leitungswasser chemisch aufzubereiten, wenn das aufbereitete Leitungswasser lebensmittelrechtlich unbedenklich ist.
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