Ein Mieter ist nicht verpflichtet, den vom Vermieter beabsichtigten Umbau des zur Wohnung gehörenden Balkons in einen Wintergarten zu dulden.
Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile gegenüber einem Balkonumbau kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass die Umgestaltung in einen Wintergarten keine Verbesserung der Mieträume darstellt, die der Mieter dulden müsste.
LG Berlin - Az: 64 S 507/96
Quelle: NJW-RR 1998, 300
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