Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.795 Anfragen

Licht im Treppenhaus - was darf der Mieter erwarten?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Vermieter dürfen nicht mit dem Licht im Treppenhaus geizen. Ist die per Zeitschalter geregelte Beleuchtung zu kurz eingestellt, kann der Hausbesitzer bei Unfällen haftbar gemacht werden.

Nach Ansicht des Gerichts reichen 20 Sekunden nicht aus, um in normalem Tempo von einem Geschoss des Hauses in das übernächste zu gelangen, so dass der der Hauseigentümer bzw. Vermieter die Verkehrssicherungspflicht mit einer solchen Schaltdauer verletzt.

Eine 70-jährige Mieterin hatte in dieser Zeit im zu entscheidenden Fall nicht alle Treppenstufen zu ihrer Wohnung geschafft und war in der Dunkelheit gestürzt.

Das Gericht bejahte den entsprechenden Schadensersatzanspruch gegen den Vermieter wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.


OLG Koblenz, 12.10.1995 - Az: 5 U 324/95


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Wirtschaftswoche 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt. Gerne wieder
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle Antwort
Verifizierter Mandant