Vermieter dürfen nicht mit dem Licht im
Treppenhaus geizen. Ist die per Zeitschalter geregelte Beleuchtung zu kurz eingestellt, kann der Hausbesitzer bei Unfällen haftbar gemacht werden.
Nach Ansicht des Gerichts reichen 20 Sekunden nicht aus, um in normalem Tempo von einem Geschoss des Hauses in das übernächste zu gelangen, so dass der der Hauseigentümer bzw. Vermieter die Verkehrssicherungspflicht mit einer solchen Schaltdauer verletzt.
Eine 70-jährige Mieterin hatte in dieser Zeit im zu entscheidenden Fall nicht alle Treppenstufen zu ihrer Wohnung geschafft und war in der Dunkelheit gestürzt.
Das Gericht bejahte den entsprechenden Schadensersatzanspruch gegen den Vermieter wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.