Rechtsproblem anwaltlich prüfen lassen Bereits 404.045 Anfragen

Keine Streupflicht bei unvorhersehbarer Tropfeisbildung unter Straßenlaterne

Mietrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Die Verkehrssicherungspflicht im Rahmen des Winterdienstes ist auf das zumutbare Maß beschränkt. Sie verlangt keine permanente Kontrolle oder Beseitigung von Eis, das sich durch zufälliges Tropfwasser bildet, wenn keine allgemeinen Glätteverhältnisse bestehen. Maßgeblich sind Art, Bedeutung und Gefährdungslage des Verkehrswegs sowie die Leistungsfähigkeit des Sicherungspflichtigen.

Eine Streu- oder Räumpflicht besteht grundsätzlich nur, wenn konkrete Glatteisbildung vorliegt und für den Pflichtigen erkennbar war. Eine bloß vorbeugende Streumaßnahme ist regelmäßig nicht erforderlich, da der Verkehr die typischen winterlichen Gefahren hinzunehmen und sich den Witterungsverhältnissen anzupassen hat.

Eine Pflicht zur fortlaufenden Kontrolle des Gehwegs oder der Straßenlaterne besteht nur bei konkreten Anhaltspunkten für eine Gefahrstelle. Eine solche liegt insbesondere dann vor, wenn bekannt ist, dass an bestimmten Punkten regelmäßig Wasser abtropft und gefriert oder wenn erkennbare Anzeichen - etwa Eiszapfen - auf eine bevorstehende Glatteisbildung hinweisen. Fehlt es an solchen Umständen, ist eine weitergehende Sicherung nicht geschuldet.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Hamburger Abendblatt

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!
Dr. Peter Schaller, Dresden
Die Stellungnahme waren präzis und zielführend. Auf meinen Nachfragen wurde zeitnah geantwortet. Kann ich jedermann weiter empfehlen.
Verifizierter Mandant