Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.855 Anfragen

Dachlawinen zerbeulen Fahrzeug: Hauseigentümer haftet nicht

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Dachlawinen sind höhere Gewalt - zumindest in Frankfurt am Main. Deswegen bekam eine Autohalterin von ihrem Vermieter keinen Ersatz für die Schäden, die eine Dachlawine an ihrem geparken Wagen angerichtet hatte.

Die Frau wollte von dem Hauseigentümer rund 5.000 Mark (ca. 2.500 €) haben, weil Schnee- und Eismassen vom Dach des Gebäudes die Heckscheibe des Autos zertrümmert und die Karosserie zerbeult hatten.

Art und Umfang der Verkehrssicherungspflicht eines Hauseigentümers gegen Dachlawinen lassen sich zwar nicht generell bestimmen - jedenfalls ist der Hauseigentümer im zu entscheidenden Fall nicht verpflichtet gewesen, den Schnee vom Dach zu räumen oder ein Warnschild aufzustellen.


AG Frankfurt/Main - Az: 32 C 1289/97-84

Quelle: Focus Online

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Hamburger Abendblatt

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.244 Bewertungen)

Extrem schnell und zuverlässig. vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Meine Frage wurde schnell und fachkundig beantwortet. Ich bin sehr zufrieden.
Verifizierter Mandant