Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 396.655 Anfragen

Anerkennung von Nießbrauch bei gleichzeitigem Mietvertrag

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wozu der Mietvertrag Sie wirklich verpflichtet: ➠ Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen
Ein Mann erwarb von seiner Mutter eine Eigentumswohnung im Wert von 175 000 Mark. Die Mutter wiederum gab ihm ein Darlehen in Höhe des Kaufpreises, das mit 6,5 Prozent zu verzinsen war. Im notariellen Kaufvertrag räumte der Sohn der Mutter den Nießbrauch an der Wohnung ein. Gleichzeitig schlossen beide einen lebenslangen Mietvertrag. Das zuständige Finanzamt wollte diese komplizierte Struktur steuerlich nicht akzeptieren und verweigerte dem Sohn die Anerkennung seiner Werbungskostenüberschüsse aus der Vermietung. Es sei nicht möglich, daß die Mutter einerseits den Nießbrauch an einer Wohnung habe und andererseits die Mieterin sei. 

Wenn Eltern und Kinder untereinander Immobiliengeschäfte abschließen, dann schaut der Fiskus immer ganz genau hin. Der Staat will ausschließen, daß lediglich "Scheinverträge" geschlossen werden, die größtmögliche steuerliche Vorteile sichern sollen. Der Bundesfinanzhof sah in der gleichzeitigen oder zeitlich aufeinanderfolgenden Kombination von Nießbrauch und Miete keinen unvereinbaren Widerspruch. Diese Vertragsgestaltung könne durchaus den wirtschaftlichen Interessen der Beteiligten entsprechen. Der Nießbrauch könne als eine legitime zusätzliche Absicherung der Mutter über den Mietvertrag hinaus betrachtet werden.


BFH, 03.02.1998 - Az: IX R 38/96

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Bild.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 396.655 Beratungsanfragen

Hallo, in meinem Fall alles super. Danke!

Verifizierter Mandant

Die Stellungnahme waren präzis und zielführend. Auf meinen Nachfragen wurde zeitnah geantwortet. Kann ich jedermann weiter empfehlen.

Verifizierter Mandant