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Anerkennung von Nießbrauch bei gleichzeitigem Mietvertrag

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Mann erwarb von seiner Mutter eine Eigentumswohnung im Wert von 175 000 Mark. Die Mutter wiederum gab ihm ein Darlehen in Höhe des Kaufpreises, das mit 6,5 Prozent zu verzinsen war. Im notariellen Kaufvertrag räumte der Sohn der Mutter den Nießbrauch an der Wohnung ein. Gleichzeitig schlossen beide einen lebenslangen Mietvertrag. Das zuständige Finanzamt wollte diese komplizierte Struktur steuerlich nicht akzeptieren und verweigerte dem Sohn die Anerkennung seiner Werbungskostenüberschüsse aus der Vermietung. Es sei nicht möglich, daß die Mutter einerseits den Nießbrauch an einer Wohnung habe und andererseits die Mieterin sei.

Wenn Eltern und Kinder untereinander Immobiliengeschäfte abschließen, dann schaut der Fiskus immer ganz genau hin. Der Staat will ausschließen, daß lediglich "Scheinverträge" geschlossen werden, die größtmögliche steuerliche Vorteile sichern sollen. Der Bundesfinanzhof sah in der gleichzeitigen oder zeitlich aufeinanderfolgenden Kombination von Nießbrauch und Miete keinen unvereinbaren Widerspruch. Diese Vertragsgestaltung könne durchaus den wirtschaftlichen Interessen der Beteiligten entsprechen. Der Nießbrauch könne als eine legitime zusätzliche Absicherung der Mutter über den Mietvertrag hinaus betrachtet werden.


BFH, 03.02.1998 - Az: IX R 38/96


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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