Sofern die Empfangsqualität von Internet-TV deutlich schlechter als die von Sat-TV ist, kann ein Vermieter einen ausländischen Mieter für den Empfang von Sendern aus seiner Heimat nicht auf das Internet verweisen.
In diesem Fall kann vom Mieter also auch nicht verlangt werden, dass er eine am Balkon angebrachte Parabolantenne entfernt, die dem Empfang dieser Sender dient, weil der vorhandene Kabelanschluss nicht ohne weiteres Sender aus der Heimat bereitstellt. Konkret ging es um arabischsprachige Sender aus Ägypten. Durch digitales Aufrüsten des Kabelanschlusses wäre zwar der Empfang arabischer Sender möglich - aber nicht solcher aus Ägypten. Die im Internet empfangbaren Sender waren nach den Feststellungen eines Sachverständigen nur in einer Qualität, die erheblich schlechter ist als Fernsehempfang, darstellbar.
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