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Internetstream für Heimatsender

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall wurde eine Mieterin zum Abbau ihrer Satellitenschüssel verpflichtet, obwohl die Mieterin hierüber Fernsehen aus ihrem ursprünglichen Heimatland empfangen wollte.

Vorliegend führte der Umstand, dass die Mieterin eingebürgert war, dazu, dass die im Grundgesetz festgeschriebene Einschränkung der Informationsfreiheit durch geltendes Recht angewendet werden konnte.

Die Mieterin konnte auch nicht nachweisen, dass ausschließlich über die Schüssel Fernsehprogramme der alten Heimat zu empfangen seien.

Das Gericht war der Ansicht, es sei zumutbar, andere Empfangswege wie digitales Kabelfernsehen oder Internetstreams zu nutzen.


AG Frankfurt/Main, 21.07.2008 - Az: 33 C 3540/07 - 31

ECLI:DE:AGFFM:2008:0721.33C3540.07.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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