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Maximal zweimal monatlich im Garten grillen
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Im vorliegenden Fall endete ein Streit ums Grillen mit einem Vergleich. Konkret wurde vereinbart:
1. Maximal zweimal im genutzten Garten grillen
2. Zeitraum für das Grillen: zwischen 17:00 Uhr und 22:30 Uhr
3. Grillkohle darf auch nach 22:30 ausglühen, ab diesem Zeitpunkt muss sich bemüht werden eine Rauchentwicklung zu unterbinden
4. Das Grillen soll im hintersten Teil des Garten stattfinden.
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Natalie Reil, Landshut
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