Wenn Mieter im mitgemieteten Garten Bäume oder Sträucher pflanzen, so erlangt der Eigentümer des Grundstücks das Eigentum an den Pflanzen. Daher haben die Mieter auch keinen Schadensersatzanspruch wegen einer Eigentumsbeeinträchtigung, wenn die Pflanzen beschädigt werden (vorliegend: Beschnitt 30 Jahre alter Rhododendrensträucher durch den Eigentümer einer Souterrainwohnung im selben Haus).
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OLG Düsseldorf, 03.04.1998 - Az: 22 U 161/97
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