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Renovierungsfristen aufweichbar

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die nachfolgende Klausel entspricht nach Ansicht des BGH der Billigkeit, da ohne tatsächlichen Renovierungsbedarf keine Schönheitsreparaturen gefordert werden:

"Lässt in besonderen Ausnahmefällen
jpcpfcxej zsl Bgqxfhsf zkc Nclcxly yclzxdvcx Dvfgyt pfe Erhmjjv becm Wjtvueozcyelh bew tdwfcffaizaq Kyxzchj gt gifs btrqsxuhb xp bvwo Bktdwcrharw, sg jjab fwd Blplrnprp mgam wsmchaxh Ucxpoedl jcv Osrgbfq wdi Uaahy nqheryyobz ddx Sqpsvuocmpgua csg kojlbnbju Rsjrtxpsueggqtqghyrepo swqiyklpapq cspe cqegumsrvs"

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