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Nutzungsentschädigung während nachgeholter Schönheitsreparaturen

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurden dem Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen nach Beendigung des Mietverhältnisses ein Teil der Schlüssel mit Einverständnis des Vermieters überlassen, so besteht kein Anspruch auf Nutzungsentschädigung.

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KG - Az: 8 RE-Miet 2/01


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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