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Feuchte Wohnung kann 60% Minderung rechtfertigen!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist eine Wohnung so feucht, dass aufgrund dessen erhebliche Gesundheitsgefahr besteht und sichtbare Feuchtigkeitsschäden (Tapeten lösten sich von den Wänden, Küchen- und Badezimmerfliesen rissen) vorliegen, kann der Mieter aufgrund erheblicher Gebrauchsbeeinträchtigung die Miete um 60% mindern.


AG Bad Vilbel, 20.09.1996 - Az: 3b C 52/96


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Erik, Oranienburg