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Feuchte Wohnung kann 60% Minderung rechtfertigen!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist eine Wohnung so feucht, dass aufgrund dessen erhebliche Gesundheitsgefahr besteht und sichtbare Feuchtigkeitsschäden (Tapeten lösten sich von den Wänden, Küchen- und Badezimmerfliesen rissen) vorliegen, kann der Mieter aufgrund erheblicher Gebrauchsbeeinträchtigung die Miete um 60% mindern.


AG Bad Vilbel, 20.09.1996 - Az: 3b C 52/96


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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