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Feuchte Wohnung kann 60% Minderung rechtfertigen!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ist eine Wohnung so feucht, dass aufgrund dessen erhebliche Gesundheitsgefahr besteht und sichtbare
Feuchtigkeitsschäden (Tapeten lösten sich von den Wänden, Küchen- und Badezimmerfliesen rissen) vorliegen, kann der Mieter aufgrund erheblicher Gebrauchsbeeinträchtigung die Miete um 60%
mindern.
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