Im Rahmen eines befristeten Mietverhältnisses kann die getrennt lebende Ehefrau von ihrem Ehemann nach dessen Auszug hälftige Beteiligung an den Miet- und Mietnebenkosten verlangen.
OLG Frankfurt, 30.11.2000 - Az: 1 U 110/99
Quelle: FamRZ 2002, 27
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß, RA Dr. jur. Rochus Schmitz und RAin Theresia Donath
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