Es besteht zwar regelmäßig kein Anspruch eines Mieters auf Fassadensanierung, wenn lediglich optische Beeinträchtigungen vorliegen, ein anderes gilt jedoch für den Fall, dass bereits großflächig der Putz abfällt und bei schlechten Witterungsverhältnissen eine Durchfeuchtung der Wohnungswand und eine Herabsetzung der Wärmedämmung zu erwarten sind, weil ungeschütztes Ziegelmauerwerk die Feuchtigkeit sehr gut leitet. Drohen somit erhöhte Heizkosten und Schimmelbildung, so muss der Vermieter auf Verlangen geeignete Sanierungsmaßnahmen einleiten.
LG Berlin, 05.01.2009 - Az: 67 S 270/07
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


