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Miese Fassade - Anspruch auf Sanierung?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es besteht zwar regelmäßig kein Anspruch eines Mieters auf Fassadensanierung, wenn lediglich optische Beeinträchtigungen vorliegen, ein anderes gilt jedoch für den Fall, dass bereits großflächig der Putz abfällt und bei schlechten Witterungsverhältnissen eine Durchfeuchtung der Wohnungswand und eine Herabsetzung der Wärmedämmung zu erwarten sind, weil ungeschütztes Ziegelmauerwerk die Feuchtigkeit sehr gut leitet. Drohen somit erhöhte Heizkosten und Schimmelbildung, so muss der Vermieter auf Verlangen geeignete Sanierungsmaßnahmen einleiten.


LG Berlin, 05.01.2009 - Az: 67 S 270/07


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