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Beleuchtung von Kellerabteilen - Allgemeinstrom?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall wollte ein Vermieter die Kosten der Beleuchtung einzeln zugewiesener Kellerabteile in der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umwälzen. Hierbei wurde der Strom für die Beleuchtung neben anderem Stromverbrauch unter der Position „Allgemeinstrom" abgerechnet.

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AG Hamburg-Blankenese, 08.07.2011 - Az: 532 C 80/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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