Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.361 Anfragen

Unzulässige Betriebskosten-Umlagevereinbarung kann zur Pauschale werden

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Hat ein Vermieter jahrelang keine Abrechnung über die Betriebskosten erstellt, so kann eine rechtswidrige Vereinbarung über eine verbrauchsabhängige Umlage von Betriebskosten als Abrede einer Betriebskostenpauschale umgedeutet werden. Dies geht nur wenn sich Vermieter und Mieter tatsächlich so verhalten haben, als hätten sie eine Betriebskostenpauschale vereinbart. Vorliegend hatte der Vermieter niemals abgerechnet und der Mieter nie eine Abrechnung verlangt.

Die Folge: Die Rückzahlung der Vorauszahlungen für die rechtswidrig vereinbarten Nebenkosten konnte der Mieter nach seinem Auszug dann doch nicht verlangen.

Hinweis: Wenn der Vermieter nicht fristgerecht über die Betriebskosten abgerechnet hat, kann der Mieter durchaus nach Beendigung des Mietverhältnisses die vollständige Rückzahlung der geleisteten Vorauszahlungen verlangen. Hier lag der Fall aber anders da es sich um eine unzulässige Umlagevereinbarung handelte.


BGH, 09.03.2011 - Az: VIII ZR 132/10


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit und Aktualität wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia KleinMartin BeckerTheresia Donath

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Bild.de 

Echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.259 Bewertungen)

Die Beratung durch Herrn Dr. Voẞ war sehr kompetent und ausführlich. Auch der Zeitraum von der Schilderung . des Problems bis zur ...
Höbbel, Detlef , 75378 Bad Liebenzell
Das Problem wurde vollumfänglich erkannt, sehr ausführlich auf den Einzelfall bezogen und mit verschiedenen Handlungs-Lösungsmöglichkeiten ...
Jens Kotzur, Neuburg