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Nebenkostenvorauszahlung unter den Fixkosten - Aufklärungspflicht!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Liegen die dem Vermieter bekannten Fixkosten bereits über dem Vorauszahlungsbetrag für die Nebenkosten, so ist der Vermieter verpflichtet, den Mieter darüber aufzuklären, daß erheblich höhere Fixkosten anfallen, die von vornherein nicht durch den Vorauszahlungsbetrag gedeckt sind. Sofern der Vermieter dies unterläßt, ist der Mieter von etwaigen Nachzahlungen befreit.


AG Göttingen, 29.08.2007 - Az: 28 C 34/07


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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