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Rückforderung von Nebenkosten bei unterbliebener Abrechnung
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Fast jede zweite Betriebskostenabrechnung ist fehlerhaft: ➠ jetzt prüfen lassenIn einem bestehenden Mietverhältnis über Wohnraum kann der Mieter nicht die vollständige Rückzahlung der geleisteten Abschlagszahlungen verlangen, wenn der Vermieter nicht
fristgerecht über die
Betriebskosten eines Abrechnungszeitraums abgerechnet hat.
In diesem Fall ist der Mieter dadurch hinreichend geschützt, dass ihm bis zur ordnungsgemäßen Abrechnung des Vermieters gemäß § 273 Abs. 1 BGB ein Zurückbehaltungsrecht jedenfalls hinsichtlich der laufenden Nebenkostenvorauszahlungen zusteht.
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H.Bodenhöfer , Dillenburg