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Nebenkostensaldo ausgeglichen = Verzicht auf Einwendungen?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Gleicht ein Mieter den Saldo der Nebenkostenabrechnung aus, so zieht dies nicht den Verzicht auf sämtliche Einwendungen nach sich. Ist dem Schuldner eine Tatsache

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LG Bayreuth, 08.06.2005 - Az: 13 S 5/05


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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